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   LSG Bayern, 10.08.2011 - L 4 KR 206/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,18846
LSG Bayern, 10.08.2011 - L 4 KR 206/11 B ER (https://dejure.org/2011,18846)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.08.2011 - L 4 KR 206/11 B ER (https://dejure.org/2011,18846)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. August 2011 - L 4 KR 206/11 B ER (https://dejure.org/2011,18846)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Ambulante Hyperthermiebehandlung - weitläufig metastasierendes, bösartiges Darmkarzinom

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine

    Auszug aus LSG Bayern, 10.08.2011 - L 4 KR 206/11
    Mit Beschluss vom 29.11.2007 (Az.: B 1 BvR 2496/07, NZS 2008, 365) hat das BVerfG vielmehr entgegen der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 07.11.2006 (AZ: B 1 KR 24/06 R, SozR 4 2500 § 27 Nr. 12) entschieden, dass es im gerichtlichen Verfahren für den konkreten Fall der Versicherten eigenständig zu entscheiden sei, ob die im Beschluss vom 06.12.2005 für eine noch nicht anerkannte, aber auch noch nicht ausdrücklich ausgeschlossene neue Behandlungsmethode aufgestellten Grundsätze auch in einem Fall anzuwenden seien, in welchem eine neue Behandlungsmethode bereits ausdrücklich vom GemBA ausgeschlossen wurde.

    Ist eine vollständige Aufklärung des Sachverhaltes im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden, wobei die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen sind (BVerfG vom 29.11.2007, a.a.O.) Entgegen der Auffassung der Ag geht der Senat auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen und beigezogenen Befunde auf Grundlage der aktuell vorliegenden Unterlagen davon aus, dass der Ast keine allgemein anerkannte medizinischen Standard entsprechende Behandlung zur Verfügung steht.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 10.08.2011 - L 4 KR 206/11
    Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden hat (Beschluss vom 06.12.2005, AZ: 1 BvR 347/98), ist es mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i.V.m. mit Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar, einen gesetzlich Krankenversicherten unter folgenden Voraussetzungen die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu verweigern:.
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.08.2011 - L 4 KR 206/11
    In der Folge handelt es sich demnach um ein Verfahren, das vom Arzt nicht als Vertragsleistung abgerechnet werden und von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht übernommen werden darf (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. bereits Urteil vom 16.09.1997, AZ: 1 RK 28/95, BSGE 81, 54).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 10.08.2011 - L 4 KR 206/11
    Mit Beschluss vom 29.11.2007 (Az.: B 1 BvR 2496/07, NZS 2008, 365) hat das BVerfG vielmehr entgegen der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 07.11.2006 (AZ: B 1 KR 24/06 R, SozR 4 2500 § 27 Nr. 12) entschieden, dass es im gerichtlichen Verfahren für den konkreten Fall der Versicherten eigenständig zu entscheiden sei, ob die im Beschluss vom 06.12.2005 für eine noch nicht anerkannte, aber auch noch nicht ausdrücklich ausgeschlossene neue Behandlungsmethode aufgestellten Grundsätze auch in einem Fall anzuwenden seien, in welchem eine neue Behandlungsmethode bereits ausdrücklich vom GemBA ausgeschlossen wurde.
  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 10.08.2011 - L 4 KR 206/11
    Orientieren sie ihre Entscheidung an den Erfolgsaussichten der Hauptsache, so sind sie nach Art. 19 Abs. 4 GG jedenfalls gehalten, die Versagung auf eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage zu stützen (Beschluss des BVerfG vom 19.03.2004, 1 BvR 131/04, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 19.03.2009 - 1 BvR 316/09

    Verletzung des Verbots willkürlicher Gerichtsentscheidungen - ungerechtfertigte

    Auszug aus LSG Bayern, 10.08.2011 - L 4 KR 206/11
    Im Beschluss vom 19.03.2009 hat das BVerfG später allerdings auch festgestellt, dass sich aus der Entscheidung vom 29.11.2007 keine grundsätzliche Anerkennung des Verfahrens der Hyperthermie durch das BVerfG ergibt (1 BvR 316/09, NZS 2009, 376).
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2011 - L 5 KR 20/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Fehlen eines

    Auszug aus LSG Bayern, 10.08.2011 - L 4 KR 206/11
    Der Senat schließt hieraus, dass in besonders gelagerten Einzelfällen trotz eines bereits ergangenen negativen Beschlusses des GemBA ein Leistungsanspruch grundsätzlich bestehen kann, da der Prüfungsmaßstab des GemBA bei der Anerkennung einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode einen wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit umfasst, wohingegen nach der Rechtsprechung des BVerfG eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder zumindest eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf ausreichend ist (vgl. auch Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.02.2007, Az.: L 5 B 8/07 KR ER, Beschluss des LSG Schleswig-Holstein vom 28.03.2011, Az.: L 5 KR 20/11 B ER, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 5 B 8/07

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 10.08.2011 - L 4 KR 206/11
    Der Senat schließt hieraus, dass in besonders gelagerten Einzelfällen trotz eines bereits ergangenen negativen Beschlusses des GemBA ein Leistungsanspruch grundsätzlich bestehen kann, da der Prüfungsmaßstab des GemBA bei der Anerkennung einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode einen wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit umfasst, wohingegen nach der Rechtsprechung des BVerfG eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder zumindest eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf ausreichend ist (vgl. auch Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.02.2007, Az.: L 5 B 8/07 KR ER, Beschluss des LSG Schleswig-Holstein vom 28.03.2011, Az.: L 5 KR 20/11 B ER, zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2014 - L 4 KR 194/11
    Mit Beschluss vom 6. Februar 2012 hat der Senat die Verfahren L 4 KR 194/11, L 4 KR 195/11, L 4 KR 196/11, L 4 KR 197/11, L 4 KR 198/11, L 4 KR 199/11, L 4 KR 203/11, L 4 KR 204/11, L 4 KR 205/11, L 4 KR 206/11, L 4 KR 207/11, L 4 KR 208/11, L 4 KR 209/11, L 4 KR 210/11, L 4 KR 211/11, L 4 KR 212/11, L 4 KR 213/11, L 4 KR 214/11, L 4 KR 215/11, L 4 KR 216/11, L 4 KR 217/11, L 4 KR 223/11.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Rechtsstreits wird auf die Gerichtsakten L 4 KR 194/11, L 4 KR 195/11, L 4 KR 196/11, L 4 KR 197/11, L 4 KR 198/11, L 4 KR 199/11, L 4 KR 203/11, L 4 KR 204/11, L 4 KR 205/11, L 4 KR 206/11, L 4 KR 207/11, L 4 KR 208/11, L 4 KR 209/11, L 4 KR 210/11, L 4 KR 211/11, L 4 KR 212/11, L 4 KR 213/11, L 4 KR 214/11, L 4 KR 215/11, L 4 KR 216/11, L 4 KR 217/11, L 4 KR 223/11 verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 KR 3035/14
    Ergänzend verwies der Kläger auf das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 27. Dezember 2007 - S 12 KR 413/07 -, den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 5. Februar 2010 - S 8 KR 7849/09 ER -, das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 26. August 2010 - S 11 KR 108/08 -, den Beschluss des Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg vom 29. Januar 2009 - L 1 B 506/08 KR-ER -, den Beschluss des Bayerischen LSG vom 10. August 2011 - L 4 KR 206/11 B-ER -, alle in juris), die vorgelegten Beschlüsse des Sozialgerichts Köln vom 24. November 2011 - S 26 KR 833/11 ER - und des Sozialgerichts Stuttgart vom 2. August 2011 - S 19 KR 4090/11 ER - sowie den Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 18. Oktober 2011 - L 5 KR 442/11 B-ER -, in juris).
  • LSG Hessen, 10.08.2017 - L 1 KR 458/16

    Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung für eine lokoregionale

    Auch das Landessozialgericht Bayern habe in einem vergleichbaren Fall die Krankenkasse zur Gewährung von ambulanten hyperthermischen Behandlungen in Form der regionalen Tiefenhyperthermie verpflichtet (Landessozialgericht Bayern, Beschluss vom 10. August 2011, L 4 KR 206/11 B ER).
  • SG Dresden, 01.02.2013 - S 18 KR 946/12

    Antrag auf vorläufige Kostenübernahme für eine ambulante Kombinationstherapie aus

    Soweit das Bayerische Landessozialgericht in seinem Beschluss vom 10.08.2011, Az. L 4 KR 206/11, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine Hyperthermiebehandlung zugesprochen hat, war in jenem Fall die Behandlung mit zugelassenen Medikamenten wegen tatsächlicher Kontraindikationen gegenüber den allein noch in Betracht kommenden Chemotherapeutika ausgeschlossen.
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